Die Kirchenvorstand freut sich mitteilen zu können, dass Frau Pfarrerin Beatrice Northe einstimmig zur Inhaberin unserer Pfarrstelle in Einhausen gewählt wurde.
Nach der öffentlichen Bekanntgabe im Gottesdienst am 5. März 2023 gibt es eine zweiwöchige Einspruchsfrist, dies ist notwendig, beziehungsweise gesetzlich vorgeschrieben, um folgende Einspruchsgründe beachten zu können.
1. die Gesetzwidrigkeit des Besetzungsverfahrens.
2. Erhebliche Bedenken gegen Lehre und Lebensführung der Pfarrperson.
3. wesentlich eingeschränkte Dienstfähigkeit der Pfarrperson.